13. Juli 2020

Einbruchhemmung für Tore geregelt

Das KO-Kriterium bei der Torprüfung: eine durchgangsfähige Öffnung nach einem Flächenangriff. Foto: ift Rosenheim

Als einzige nationale Prüfgrundlage zur Klassifizierung der Einbruchhemmung für Tore steht aktuell die Technische Spezifikation DIN/TS 18194 zur Verfügung. Mit Ausgabedatum Juli 2020 ersetzt sie den Entwurf der DIN SPEC 18194 vom Oktober 2019. Das Dokument legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Klassifizierungssysteme der einbruchhemmenden Eigenschaften von Toren entsprechend der Produktnorm für Tore EN 13241 fest.

Prüfungen wie auch eine Produktzertifizierung nach DIN/TS 18194 kann das ift Rosenheim im Rahmen seiner flexiblen Akkreditierung durchführen. Auf Basis dieser Prüfungen ist mit einer zusätzlichen Zertifizierung die Aufnahme des Herstellers in die KPK-Liste „Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen/Tore“ der Landeskriminalämter möglich.

Obwohl Tore zu den wesentlichen Angriffszielen für Einbrecher zählen, beschreiben die europäischen Normen der Reihe EN 1627 bis EN 1630 lediglich Anforderungen, Prüfungen und Klassifizierungen einbruchhemmender Fenster und Türen. Der jeweilige Anwendungsbereich schließt Tore explizit aus; diese werden als „äußere Abschlüsse“ nach ENV 1627 betrachtet. Die Arbeiten für eine EN-Norm zur Prüfung und Klassifizierung einbruchhemmender Tore ruhen weitestgehend. Deutsche Gremien erarbeiteten deshalb den im Oktober 2019 erschienenen nationalen Entwurf der DIN SPEC 18194.

Den Produktbesonderheiten Rechnung getragen

Deren Nachfolger, die im Juli 2020 veröffentlichte Technische Spezifikation DIN/TS 18194 Tore – Einbruchhemmung – Anforderungen, Prüfung und Klassifizierung, trägt den Produktbesonderheiten von Toren im Bereich Einbruchhemmung Rechnung. Das Dokument gilt für Tore, die in industriellen, gewerblichen und Wohnbereichen dem sicheren Zugang von Gütern und Personen sowie von Personen geführten Fahrzeugen dienen.

Die in DIN/TS 18194 beschriebenen Prüfungen ermitteln den Widerstand gegen statische und dynamische Belastung sowie gegen manuellen Angriff. Dabei steht als Versagenskriterium das Erreichen einer durchgangsfähigen Öffnung im Vordergrund.

Eine erfolgreiche Prüfung ist in Kombination mit einer Zertifizierung die Basis für eine Aufnahme des Herstellers in die KPK-Liste „Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen/Tore“ der Landeskriminalämter. Das ift Rosenheim bietet sämtliche genannten Prüfungen und die Zertifizierung aus einer Hand an und schafft so Synergien für die Hersteller.

Zur virtuellen Präsenz des ift Rosenheim geht es hier entlang.

 

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