26. August 2021

Übergangsfrist UKCA auf 1. Januar 2023 verlängert

Zeigt sich erleichtert aufgrund der aktuellen Entwicklung: Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert. Foto: Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge

Über Kontakte zu Prüfstellen in England haben das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) und der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) aktuell erfahren, dass die UK-Regierung eine Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte um ein Jahr, also auf den 1. Januar 2023, beschlossen hat.

Bis zu diesem Zeitpunkt können in UK weiter fast alle Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) sei somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig. Andrea Horsthemke, Leiterin des PIV, und Stephan Schmidt, Geschäftsführer des FVSB sowie der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, zeigen sich erleichtert, da diese Verlängerung den Druck aus den Vorgängen nimmt. „In mehreren Fällen laufen die Vorgänge durch die Überlastung der Prüfstellen in England sehr schleppend und der Termin zum 1. Januar 2022 wäre nicht zu schaffen gewesen“, so Horsthemke.

Der offizielle Text ist über diesen Link auf der UKAS-Homepage zu finden.

Zum PIV geht es hier entlang…

…und zum FVSB gelangen Sie über diesen Link.

 

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